Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz des Bundesamts für Statistik.

Die Befragung dauert etwa 25 Minuten. Über das Symbol 🛈 erhalten Sie bei Bedarf kurze Hilfstexte.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie zudem in unserem FAQ.

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Wo finde ich die Referenznummer und das persönliche Passwort?
Die Angaben sind im persönlichen Teilnahmebrief aufgeführt, den Sie erhalten haben.

FAQ

Teilnahme an der Erhebung und Auswahl der befragten Personen

Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline von DemoSCOPE:

Telefonnummer (Gratisnummer): 0800 441 188
E-Mail: hotline@zids2026.ch

Öffnungszeiten der Hotline:
Montag-Freitag 8.30-12.00 Uhr und 13.30-20.30 Uhr
Samstag 9.30-13.00 Uhr

Jede Person, die für die Erhebung ausgewählt wurde, ist vom Bundesamt für Statistik (BFS) schriftlich informiert worden. Im Brief ist eine Telefonnummer angegeben, über die man sich vergewissern kann, dass es sich um eine offizielle Erhebung handelt. Im Brief ist auch eine Referenznummer auf-geführt: Fragen Sie einfach bei der Hotline nach dieser Referenznummer und überprüfen Sie, dass sie der Nummer im Brief entspricht.

Damit die Erhebung wissenschaftlich korrekt ist, werden alle befragten Personen nach einem strengen Zufallsverfahren ausgewählt. Die zufällig ausgewählten Personen werden aus dem Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezogen. Die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz kann zur Teilnahme an der Erhebung eingeladen werden, inklusive Personen mit ausländischer Nationalität. Eine Person kann nicht durch eine andere Person ersetzt werden, auch nicht, wenn diese im selben Haushalt lebt.

Namen und Adressen stammen aus dem Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS). Dieses wird aus den Einwohnerregistern von Gemeinden und Kantonen gebildet. Die Verwendung des Registers hat den Vorteil, dass gewisse Personendaten bereits vorhanden sind und bei Erhebungen des BFS nicht mehr abgefragt werden müssen.

Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zu statistischen Zwecken verwendet. Die Namen und Adressen der Erhebungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden nach Abschluss der Erhebung vernichtet. Somit ist eine Identifikation Ihrer Person anhand der erhobenen Daten nicht möglich. Der Datenschutz ist durch das Bundesstatistikgesetz und das Datenschutzgesetz gewährleistet.

Die Teilnahme an dieser Erhebung ist freiwillig. Ihre Mitarbeit ist für die Genauigkeit und die Qualität der Ergebnisse der Erhebung jedoch äusserst wichtig. Wir sind auf Ihre Antworten angewiesen, unabhängig von Ihrer Nationalität, Ihrem Alter Ihrer familiären Situation oder Ihrem Beruf.

Selbstverständlich können Sie die Fragen auch telefonisch beantworten. Falls Sie die bevorzugte Teilnahmeform am Telefon haben, bitten wir Sie, uns unter der oben genannten Gratisnummer zu kontaktieren. In diesem Fall werden wir mit Ihnen gemeinsam einen passenden Termin für die telefonische Befragung vereinbaren. Selbstverständlich gelten selbstverständlich auch in diesem Fall die üblichen Verschwiegenheitsregeln.
Thema der Erhebung und Publikation der Ergebnisse

Es handelt sich um eine Erhebung zum Zusammenleben. Sie soll zum Verständnis beitragen, wie die Menschen in der Schweiz zusammenleben und wie sie sich wahrnehmen. Es geht auch darum zu erkennen, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen, inkl. Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit, von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Um zu sehen, wie die Menschen zusammenleben, interessieren wir uns für Fragen wie:
  • Ist Rassismus ein ernstes Problem in der Schweiz?
  • Funktioniert die Integration von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz gut?
  • Wie wird die Gegenwart von Personen ausländischer Nationalität wahrgenommen?
  • Wie wird die Vielfalt im Alltag wahrgenommen?
  • Gibt es Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen?
  • Welche Personen fühlen sich diskriminiert?

Diese Erhebung erlaubt, die Entwicklung gesellschaftlicher Phänomene wie Rassismus, Feindseligkeit oder Diskriminierung gegenüber verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu beobachten. Die Erhebung hilft auch zu erkennen, was die Bevölkerung über die aktuellen politischen und sozialen Massnahmen der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung und der Integrationsförderung denkt.

Im Weiteren ermöglicht es die Erhebung, die Veränderung der Einstellungen und Erfahrungen der Bevölkerung zu Themen wie Zusammenleben, Diskriminierung oder Integration zu verfolgen. Diese Erkenntnisse unterstützen entsprechende politische Massnahmen und nützen so allen in der Schweiz lebenden Personen.

Ergebnisse aus dieser Erhebung wurden zum ersten Mal im Oktober 2017 publiziert. Die nächste Veröffentlichung neuer Resultate wird im Lauf des Jahres 2027 erfolgen.

Die wichtigsten Kennzahlen sind auf dem Webportal des Bundesamtes für Statistik (BFS) verfügbar:
Zusammenleben in der Schweiz | Bundesamt für Statistik (admin.ch)
Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz | Bundesamt für Statistik (admin.ch)

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) veröffentlicht Ergebnisse auf ihrem Webportal:
Monitoring (admin.ch)
Fachstelle für Rassismusbekämpfung (admin.ch)

Das Bundesamt für Statistik (BFS) produziert diese Daten, um die Informationsbedürfnisse der Fach-stelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und des Staatssekretariats für Migration (SEM) abzudecken, aber auch solche von Forschenden an Schweizer Universitäten.

So werden z.B. die Daten der Erhebung für das alle zwei Jahre durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) aktualisierte Monitoring zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz verwendet und analysiert. Dank diesem Bericht, der eine umfassende Situationsanalyse der Lage präsentiert, können wirksame politische Massnahmen zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung einge-leitet und umgesetzt werden.

Die Ergebnisse können auch als empirische Grundlage für Massnahmen im Bereich der Integrationsförderung gesehen werden. Da sich die Kantone im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) verpflichten, Diskrimination erfahrende Personen eine kompetente Beratung und Unterstützung anzubieten, erlaubt die Erhebung, tatsächliche Bedürfnisse auf der Basis von Daten zu Diskriminierungsopfern zu erkennen.

Haben Sie rassistische Diskriminierung erlebt? Haben Sie Online-Hassrede beobachtet?
Hier finden Sie nützliche Kontakte und Links für Beratungs- und Meldemöglichkeiten von Vorfällen.

Beratungsnetz für Rassismusopfer
Das Beratungsnetz ist ein Netzwerk von derzeit 24 Fachstellen aus der ganzen Schweiz, welche Bera-tungen bei rassistischer Diskriminierung anbieten.

Kantonale Integrationsdelegierte
Kantone und Städte bauen Beratungsmöglichkeiten auf. Die kantonalen Integrationsdelegierten bie-ten Beratung an.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
Das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus steht für Informationen zu Bera-tung und Vermittlung zur Verfügung.

Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede
Meldungen werden in einer Datenbank gespeichert und ausgewertet. Gemeldete Inhalte, die den Tatbestand von Art. 261bis StGB erfüllen, können eine Strafanzeige auslösen.